Die Hygiene-Ampel steht noch auf Gelb
14. Juni 2011
Eine Farbskala an der Eingangstür soll Verbraucher künftig darüber aufklären, ob die amtliche Lebensmittelüberwachung in einem Restaurant, einem Imbiss oder einer Kantine hygienische Mängel festgestellt hat. Nach dem Willen der Verbraucherminister der Länder werden die ersten „Ampeln“ vom 1. Januar 2012 an in Restaurants hängen.
Wertung reicht von „keine Bedenken“ bis „schwerwiegende Beanstandungen“
Im Rahmen der amtlichen Risikobeurteilung der Betriebe sollen die zuständigen Behörden in den Bundesländern beurteilen, wie und in welchem Umfang ein Betrieb seiner Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit nachkommt. Bewertet werden u.a. die Personal- und Produktionshygiene. Aus den Ergebnissen der Einzelprüfungen ergeben sich Punkte, die zu einem Gesamtergebnis addiert werden sollen. Die Feststellung von Mängeln zieht je nach Schwere der Verstöße Maßnahmen der zuständigen Behörde bis hin zur Betriebsschließung nach sich.
Die Pläne sehen eine Farbskala mit fließenden Übergängen vor, auf der ein Pfeil die Bewertung des Restaurants anzeigt. Grün steht dabei für „keine Bedenken“, Gelb für „mittlere Beanstandungen“ und Rot für „schwerwiegende Beanstandungen“. „Die Verbraucher wollen klare Informationen über die Hygiene in Gaststätten, die sie besuchen“, erklärt Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer offiziellen Stellungnahme des Ministeriums.
Mehr Transparenz für die Verbraucher
In der Gastronomie-Branche löst die Hygiene-Ampel ein geteiltes Echo aus. Auf dem Gastronomie-Workshop vom SGS INSTITUT FRESENIUS begrüßten Vertreter der Gastronomie größtenteils die geplante Einführung.
Die Ampel könne dazu führen, dass ein gesunder Wettbewerb um Sauberkeit und Qualität in der Branche entsteht. Gastronomiebetriebe würden animiert, Verbesserungen im Betrieb zu schaffen und penibel auf die Hygieneanforderungen zu achten. Der Wettbewerb könne somit die ganze Branche positiv beflügeln. Außerdem entstünden für die Gastronomiebetriebe mit einwandfreien hygienischen Zuständen Wettbewerbsvorteile gegen-über den Betrieben, die einen mangelhaften Umgang mit Hygiene pflegen, so die Workshop-Teilnehmer. Die Hygiene-Ampel schütze also nicht nur die Gäste, sondern auch die Wirte, die in Hygiene investieren.
Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer argumentieren, dass der Verbraucher mit einem Blick entscheiden kann, ob er in der Gaststätte essen will oder lieber nicht. Die Ampel sorge somit für Transparenz und für mehr Informationen für die mündigen Verbraucher.
Verbände mit großer Skepsis
Aber es gibt auch negative Stimmen: Die Lebensmittelwirtschaft und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) befürchten eine Ungleichbehandlung, da es bundesweit nicht genug Kontrolleure für regelmäßige Überprüfungen gebe. Unterstützung erfährt der DEHOGA vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL): „Aus Wettbewerbsgründen muss sichergestellt sein, dass alle Betriebe gleich behandelt werden“, kommentiert Hauptgeschäftsführer Matthias Horst. „Das geht aber nur, wenn die amtlichen Lebensmittelkontrollen deutschlandweit regelmßig und zeitlich eng getaktet durchgeführt werden. Außerdem muss es bei einem negativen Befund eine zeitnahe Nachkontrolle geben“, erklärt Matthias Horst. Es sei Wunschdenken zu glauben, dass Modelle wie die Hygiene-Ampel ohne große Zusatzkosten eingeführt werden könnten, gibt Matthias Horst zu bedenken.
Bayern und Wirtschaftsminister sind gegen die Ampel
Als einziges Bundesland hat Bayern in der Konferenz der Verbraucherminister gegen die Ampel gestimmt. Das bayerische Gesundheitsministerium, bei dem die Zuständigkeit für die Lebensmittelkontrollen liegt, bemängelt wie die Verbände die Praktikabilität des Verfahrens und dass die Kontrollen bis dato zu risikoorientiert erfolgen.
Das bedeutet, dass ein Fischrestaurant mit häufigeren Kontrollen rechnen müsse als beispielsweise eine Eckkneipe. Dadurch kann eine Verzerrung in beide Richtungen entstehen: Ein Wirt, der mit Grün bewertet wurde, kann sich auf der Bewertung ausruhen und sich nicht mehr um Hy-gieneregeln kümmern, da er die positive Bewertung bis zur nächsten Kontrolle behält. Auch die Einführung der Farbe Rot wird vom bayerischen Gesundheitsministerium kritisch gesehen, weil bei gravierenden Mängeln ein gastronomischer Betrieb in jedem Fall geschlossen werden muss.
Auch die Wirtschaftsminister der Bundesländer lehnen die Ein-führung der Ampel ab. Eine solche Ampel hätte lediglich eine Pranger-Wirkung und würde nicht zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes beitragen, sagte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Jost de Jager, auf einer Konferenz. Die Wirtschaftsminister der Länder stellen sich damit gegen ihre eigenen Verbraucherschutzminister.
Die Einführung der Hygiene-Ampel steht vor Herausforderungen
Es bleibt abzuwarten, ob Bundesverbraucherministerin Ilse Aig-ner tatsächlich eine Gesetzesvorlage für die Einführung der Hygiene-Ampel im Bundestag einbringen wird. Wenn sie diese nicht vorlegen sollte, wollen die Verbraucherminister über den Bun-desrat im Bundestag ein Gesetz zur Abstimmung vorstellen. Der Ausgang einer solchen Abstimmung im Bundestag ist noch völlig ungewiss – die Einführung der Hygiene-Ampel bleibt also spannend. Sie steht weiter auf Gelb.
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